BÜRGERSERVICE
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Verhalten bei einem Verkehrsunfall
Sirenensignale im Katastrophenfall
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Feuerwehr |
122 |
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Rettung |
144 |
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Polizei |
133 |
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Euronotruf |
112 |
Bei jedem Notruf, egal welche Notrufnummer Sie gewählt haben geben Sie die folgenden Daten an:
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WER ruft an? Geben Sie auch an wo Sie zurückgerufen werden können!
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WAS ist passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Sind Menschen oder Tiere in Gefahr? Was brennt?
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WO ist das Schadensereignis? Ort, Strasse oder Gasse, Hausnummer, Name des Besitzers sofern bekannt. Bei Autobahnen und Schnellstrassen auch die Nummer (z. B. A21, S4), den Baukilometer (alle 500 m an einer kleinen blauen Tafel ablesbar) und die Richtungsfahrbahn angeben.
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Informieren Sie sich über den Link auf unserer Homepage der Unwetterzentrale ob Warnungen ausgegeben wurden!
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1. Ruhe bewahren!
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2. Alarmieren!
Verständigen Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 122
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3. Retten!
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♦ Retten Sie gefährdete Personen aus den Gefahrenbereichen, vergessen Sie jedoch nicht auf Ihre eigene Sicherheit!
♦ Versuchen Sie die Türen zwischen Ihnen und dem Brandraum zu schließen!
♦ Sollten Sie eingeschlossen sein machen Sie sich am Fenster den Hilfskräften bemerkbar!
♦ Verlassen Sie das Gebäude unter Berücksichtigung der Fluchtwege! Benutzen Sie niemals die Aufzüge dazu! Warnen Sie die anderen Personen vor den Gefahren!
4. Löschen!
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♦ Versuchen Sie Kleinbrände bzw. Entstehungsbrände mit den vorhandenen Löschgeräten (Feuerlöscher, Gartenschlauch, ...) zu bekämpfen!
♦Warten Sie auf das Eintreffen der Feuerwehr und weisen Sie den Einsatzleiter ein! Geben Sie ihm besondere Gefahren (Gasflaschen, Lager mit brennbaren Stoffen,...) bekannt! Helfen Sie den Einsatzkräften mit Ihren Orts- und Personenkenntnissen!
Verhalten bei einem Verkehrsunfall
Regel 1: Sofort Anhalten
Nach einem Unfall unbedingt am Unfallort bleiben. Ausnahme nur in Notfällen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbewehrt!
Regel 2: Unfallort sichern
Zur Vermeidung eines weiteren Schadens, muss die Unfallstelle gesichert werden. Achten Sie dabei auf Ihre eigene Sicherheit.
Bei einem geringfügigen Unfall unverzüglich an den Straßenrand fahren, sofern dadurch nicht Unfallspuren verwischt werden.
Regel 3: Erste Hilfe
Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten.
Das Unterlassen von Erste-Hilfe-Maßnahmen kann als unterlassene Hilfeleistung mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Um richtig Hilfe leisten zu können, sollte der Erste-Hilfe-Kurs in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden.
Regel 4: Notfallmeldung
Bei einer Notfallmeldung die 3 W beachten:
- Wer meldet den Unfall? (Name)
- Wo hat sich der Unfall ereignet? (Unfallort genau bezeichnen)
- Was ist passiert? (Unfallbeschreibung, Zahl der Verletzten, Art der Verletzungen)
Regel 5: Unfallbericht fertigen / Beweise sichern / Polizei rufen
Zunächst sollte ein Unfallbericht erstellt und Beweise gesichert werden. Kfz-Kennzeichen der Unfallbeteiligten und auch möglicher Unfallzeugen notieren. Nach Möglichkeit Photos machen.
Unfallspuren dürfen solange nicht beseitigt werden, bis die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen sind. Die Beseitigung von Unfallspuren kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Regel 6: Kein Schuldanerkenntnis abgeben / Aussageverweigerungsrecht
Am Unfallort sollte man mit Angaben zum Unfallhergang vorsichtig sein. Oft steht man noch unter dem Einfluss eines Unfallschocks. Mit kühlem Kopf betrachtet, sieht vieles ganz anders aus. Machen Sie deshalb am Unfallort keine vorschnellen Angaben und unterschreiben Sie nie ein Schriftstück, ohne die rechtliche Tragweite des Inhalts des Schreibens vollständig verstanden zu haben.
Sirenensignale im Katastrophenfall

Wespen, Bienen, Hornissen,....
Wespen, Bienen und Hornissen können in der warmen Jahreszeit oft zum Problem werden. Wenn die Tiere ihre Bauten in der Nähe von Eingängen oder auf Spielplätzen situieren sind oftmals Kinder gefährdet.
In solchen Fällen hilft Ihnen die Feuerwehr Heiligenkreuz weiter. Wir sind bemüht diese Bauten für Sie zu entfernen.